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Antwortübersicht

Antwortraten von 550 n.a. ( 652) Wählern.

54%
Ja
46%
Nein
43%
Ja
38%
Nein
5%
Ja, aber nur, wenn sie Wiederholungstäter sind
5%
Nein, man sollte sie stattdessen zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der bedingten Entlassung verurteilen
3%
Ja, aber nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand an den von ihnen verkauften Drogen gestorben ist
3%
Nein, ich glaube nicht an die Todesstrafe
2%
Ja, sofern sie ein faires Gerichtsverfahren bekommen

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 550 n.a. ( 652) Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 550 n.a. ( 652) Wähler ist.

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